KFZ Auto Versicherung
Monday, February 15th, 2010Kfz Auto Versicherungen
Die Kraftfahrzeug Versicherung (KFZ Versicherung) ist gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz gesetzlich vorgeschrieben und damit Voraussetzung für die Anmeldung eines KFZ. Das betrifft auch alle Arten von motorisierten Zweirädern, also auch die rund Motorräder (Motorrad Versicherung), Mofas, Mokicks (Mofa Versicherung) und sogar motorisierte Rollstühle. Genauer betrachtet ist der Abschluss einer KFZ Haftpflicht Versicherung vorgeschrieben, so dass alle Fremdschäden bezahlt werden, für die Fahrer oder Halter aufzukommen haben. Neben der gesetzlich vorgeschrieben KFZ Haftpflicht Versicherung gibt es noch die freiwilligen Optionen Teilkasko Versicherung und Vollkasko Versicherung. Kasko Versicherungen dienen zur Absicherung des Risikos gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs.
Im Rahmen einer KFZ Versicherung kann man ausserdem eine Insassen Unfall Versicherung oder einen Auto Schutzbrief abschließen.
Haftpflicht Versicherung
Die KFZ Haftpflicht Versicherung dient zur Deckung von Schäden an Unfallopfern bzw. deren Eigentum bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme. Haben Sie einen Schaden verursacht, entsteht dadurch ein Direktanspruch des Geschädigten an die Versicherung. Auch die Fahrzeuginsassen – außer der Fahrer des Fahrzeugs – sind bei eigenverschuldeten Unfällen über die Haftpflicht mit versichert. Bei Sachschäden geht die gesetzliche Mindestdeckung bis 500.000 Euro, bei Vermögensschäden bis 50.000. Personenschäden sind mindestens mit 2,5 Millionen Euro versichert. Alternativ kann man Haftpflicht Versicherungen auch mit unbegrenzter Deckung abschließen.
Kaskoversicherung
Unter Kasko Versicherungen versteht man im Fachjargon “Fahrzeug Teile Versicherung” oder “Fahrzeug Voll Versicherung”. Sie dienen zur Absicherung des Risikos gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs im Gegesatz zur Haftpflicht Versicherung, die der Absicherung der verursachten Schäden dient.
Teilkasko Versicherung
Bei der Teilkasko Versicherung (Fahrzeug Teil Versicherung) handelt es sich um einen optionalen Teil der KFZ Versicherung, der gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug abgdeckt. Zu den abgedeckten Schäden zählen:
• Brand
• Blitzschlag, Hagel und Sturm
• Diebstahl
• Explosion
• Glasbruch
• Schmorschäden
• Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)
Die Teilkasko Versicherung wird im Rahmen der KFZ Versicherung i.d.R. mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Am verbreitesten ist dabei eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Für Marderschaden bzw. Schäden durch Marderbiss gibt es allerdings keine einheitliche Regelung. Manche Versicherungsgesellschaften schließen die Deckung dafür mit ein, manche nicht. Beim Vertagsabschluss ist daher darauf zu achten, dass Marderbiss auch abgedeckt wird. Folgeschäden werden i.d.R. allerdings nicht abgedeckt.